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Termine
Wenn der Mieter stirbt
Veranstaltungsrückblicke
26.03.2026 - Führung durch die TUM Heilbronn
24.03.2026 - Der Mietvertrag
Mit Erläuterungen zum überarbeiteten Mietvertrag des Landeszentralverbandes begann der Ortsverein Heilbronn seine diesjährige Reihe der Informationsveranstaltungen. Nach den Wirren der Coronakrise und entgegen dem Trend von Online-Seminaren konnte RA Theo Fleßner einen vollen Saal begrüßen. Übersichtlich und anschaulich stellte der Fachanwalt die wichtigsten Änderungen vor. Mietrecht entwickle sich leider dynamisch, so Fleßner, und auch das jetzige Formular dürfte in den kommenden Jahren aufgefrischt werden müssen. Viele Fragen waren zu beantworten. Geduldig erklärte der Referent, dass eine Formulierung, eingesetzt vom Vermieter, nicht deshalb wirksam sein müsse, nur weil sie verschriftlicht und vom Mieter unterschrieben wurde. Strittige Passagen prüfe im Ernstfall das Gericht und leider nicht immer zu Gunsten des Verwenders (=Vermieter) des Mietvertragsformulars.
01.12.2025 - Grundsteuern und Mietnebenkosten zum Zweiten
24.06.2025 - Grundsteuern und Mietnebenkosten
Nach der Corona-Abstinenz konnte HuG Heilbronn wieder die Gastfreundlichkeit und den Vortragsraum der Hoerner Bank AG, einer Spezialbank i.S. Erbenermittlung, in Anspruch nehmen. Unter Beisein des nunmehr nach vielen Jahren als Vorstandsvorsitzender ausgeschiedenen Ralf Hirschfeld referierten die beiden stellvertretenden Vorstände über aktuelle Themen. RA Norbert Slomian gab einen Überblick über die Verrechnung der Betriebs- und Verbrauchskosten. RB Gerhard Schmidberger bereitete die Grundsteuerproblematik unter Hinweis auf die kommenden Entscheidungen des BFH auf. Die Warteliste für die HuG Mitglieder war größer als die Zahl der zugelassenen Gäste. Daher plant der Vorstand eine Wiederholung der Veranstaltung mit den gleichen Themen.
10.10.2024 - Vererben und Verschenken
Der Saal war voll. Brechend voll. Kein Wunder, denn Bertram Schirmer, Neckarsulm, Notar und Beiratsmitglieds des Heilbronner Ortvereins referierte über ein immer junges Thema: Vererben und Verschenken. Die ca. 100 Zuhörer wurden grundlegend über die Möglichkeiten der Weitergabe von Grundbesitz informiert. Grundsatzfragen, wie zu Lebzeiten verschenken oder doch lieber erst mit dem Tode, testamentarisch, vermachen wurden geklärt. Kostenbeispiele für ein Testament gegenüber einem Erbschein zeigten, dass der Erbschein nahezu doppelte Kosten verursacht. Allerdings tragen diese nicht der Erblasser, sondern der bzw. die Bedachten. Viele Punkte sprach Schirmer an. Darunter auch das so wichtige Instrument einer General- und Vorsorgevollmacht. Steuerliche Aspekte fehlten nicht. Alles in allem eine sehr gelungene Veranstaltung, die wegen des großen Andrangs 2025 wiederholt wird. Ca. 70 Absagen musste der Verein erteilen. Der Saal war einfach zu klein.
09.09.2024 - Der Mietspiegel
H&G Heilbronn lud zu einem Vortrag von RA Norbert Slomian über den neuen Mietspiegel der Stadt Heilbronn ein. Der Saal des Heinrich-Frieß-Hauses war bis auf den letzten Platz gefüllt. Gut 100 Interessierte fanden sich ein. Slomian erklärte, wie der Mietspiegel erstellt wurde. Ca. 8.000 Fragebögen wurden verteilt. Davon gab es dann ca. 6.500 Rückläufer – genügend, um den Mietspiegel aufstellen zu können. Werde festgestellt, die Mietspiegelmiete ist höher als die verlangte, warnte der Referent davor, einfach die begehrte Miete einseitig zu erhöhen. Denn beim zweiseitigen Vertrag bedürfte es schon der Zustimmung des Mieters, die im Ernstfall gerichtlich ersetzt werden könne. Ausnahmen zur Erhöhung gemäß Mietspiegel wurden aufgezeigt, so zum Beispiel, wenn die Indexmiete vereinbart worden sei oder bei Staffelmieten. Zum Schluss ging der auf das Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwalt auf die Nachbargemeinden ein, die ebenfalls vom Ortsverein abgedeckt werden. Diese sind, da dort weniger als 100.000 Einwohner registriert sind, zur Erstellung eines Mietspiegels gesetzlich dazu nicht verpflichtet. Der Mietspiegel ist auf der Homepage der Stadt Heilbronn eingestellt und kann von dort abgerufen werden.
13.11.2023 - Der Immobilienverkauf - ein Weg in die Freiheit?
Teilverkauf – lohnt sich das?
Auf diese Frage gab Notar Sebastian Mensch, Ludwigsburg, auf der Informationsveranstaltung des Ortsvereins Heilbronn am 13.11.2023 eine eindeutige Antwort - ja der Teilverkauf rentiere sich in aller Regel für den Aufkäufer, aber nicht für den teilverkaufswilligen Eigentümer. Das Vertragswerk sei äußerst komplex und für Laien nahezu undurchdringbar. Die nach einem Teilverkauf ins Grundbuch aufzunehmenden Belastungen blockierten das Resteigentum für den Verkäufer. Der Teilverkauf entpuppe sich bei näherer Betrachtung als ein teures, umständliches Darlehen, das ein Finanzinvestor ausgebe. Alternativen neben einem Teilverkauf wurden aufgezeigt. Der stellvertretende Vorsitzende Gerhard Schmidberger verwies auf einem kleinen, aktuellen Ratgeber vom Beck-Verlag mit dem Titel „Immobilienverrentung“ von Janine Hardi (ISBN 978-3-406-80760-2, 11,90 EU).